Es ist entscheidend, das Vorstellungsgespräch entsprechend vorzubereiten, denn anhand  dieser dürfen die Bewerber näher kennengelernt werden. Anhand diesem wird abgeglichen, ob der einzelne Bewerber für die ausgeschriebene Stelle passend ist.

Ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch baut darauf auf,  dass Vorarbeit geleistet wurde

Schritt 1 – Die Bewerbung wird noch einmal durchgegangen

Nicht nur von den Bewerbern, sondern auch vom Personaler. Denn dieser sollte mit der Bewerbung vertraut sein. Das heißt, die Bewerbung sollte vor Beginn des jeweiligen Vorstellungsgespräches noch einmal genau studiert werden.

Schritt 2 – Auswahl der Mitwirkenden und Gesprächsdauer festlegen

Es ist wichtig, vorab bereits abzuklären, welche Führungskräfte bei einem Vorstellungsgespräch dabei sein werden. Die Anzahl der Teilnehmer ist zu klären. Je wichtiger, die ausgeschriebene Stelle ist, umso mehr Mitarbeiter werden bei diesem Gespräch dabei sein. Ebenso darf die Gesprächsdauer vorab festgelegt werden.

Schritt 3 – Eine Übersicht wird erstellt, die einzelnen Abschnitte des Vorstellungsgesprächs werden erörtert

Abschnitt 1 – Ein kurzer Smalltalk  (Zeit: etwa 5 Minuten)

Es folgt eine Begrüßung mit Handschlag. Der Bewerber wird allen Teilnehmern vorgestellt. Wichtig ist bei der Begrüßung, dass der Bewerber mit seinem Namen angesprochen wird.

Abschnitt 2 – Das Kennenlernen   (Zeit etwas 10 Minuten)

Bei Abschnitt 2 ist es wichtig, die Motivation hinter der Bewerbung zu erkennen. Die berühmte Frage folgt: „Warum haben Sie sich bei unserem Unternehmen beworben?“ Aber in der Regel ist es besser, sich von den klassischen Fragestellungen zu verabschieden, um mehr über den Bewerber herauszufinden.

Solche Fragen können sein:

Was weckt Ihre  Begeisterung und motiviert Sie? Mit einer solchen Frage kann herausgefunden werden, ob der Bewerber Pioniergeist besitzt.

Was hat Ihnen am bisherigen Arbeitsklima gefallen, was hat Ihnen an Ihren bisherigen Arbeitgebern imponiert? Anhand einer solchen Frage kann mehr über den Charakter des Bewerbers herausgefunden werden.

Wie können Sie Konflikte lösen? Konflikte treten in jeder Arbeit irgendwann einmal auf, umso besser ist es, vorab herzufinden, wie der potenzielle Arbeitnehmer damit fertig wird.

Viele mögen diese Fragen vielleicht als Fangfragen einstufen,  aber nur so kann mehr über die jeweilige Persönlichkeit und seinem Argumentationspotenzial herausgefunden werden.

Abschnitt 3 – Die Präsentation des Unternehmens sowie des Bewerbers    (Zeit: jeweils etwa 10 Minuten)

Die Firmenphilosophie des Unternehmens wird den Bewerbern verdeutlicht. Der Arbeitsablauf wird erklärt. Die Anforderungen, die der Job mit sich bringt, werden erläutert. In Folge kommt die Selbstpräsentation des Bewerbers

Abschnitt 4 – Rückfragen (Zeit: etwa 5 Minuten)

Nun können Rückfragen durch den Bewerber gestellt werden. Wer interessante Rückfragen erhält, er kann daraus schließen, dass der Bewerber ernste Interesse hat und er mehr über sein Tätigkeitsfeld erfahren möchte.

Abschnitt 5 – Den perfekten Abschluss finden (Zeit: etwa 5 Minuten)

So formell wie das Gespräch begonnen hat, findet es auch sein Ende. Zum Abschluss wird noch meist besprochen, wann der Bewerber mit einer Antwort des Unternehmens rechnen kann. Oder wie der Prozess der Bewerbung seinen weiteren Verlauf nimmt.

Auf den guten Umgang im Gespräch ist immer zu achten. Es gilt: Wer das Wort ergriffen hat, der darf auch ausreden. Im Gespräch darf respektvoll miteinander umgegangen werden. Ein freundlicher Ton ist entscheidend.

Vorstellungsgespräch nachbearbeiten: Auch das gehört dazu

Nach den Gesprächen muss die richtige Wahl getroffen werden. Folgende Fragen stehen an: Sind die Werte des Unternehmens und die Erwartungen des Bewerbers gleich? Passen die Arbeitsweise und die Gewohnheiten vom jeweiligen Bewerber zum eigenen Unternehmen? Ist das Potenzial dieses Bewerbers stimmig mit der ausgeschriebenen Stelle? Es darf noch einmal geprüft werden, wie die einzelnen Bewerber auf den Gehalt, die Arbeitszeit und auf einzelne Fördermaßnahmen reagiert haben.

Dass alles was in diesem Bewerbungsgespräch zugesagt wurde, auch eingehalten werden muss, versteht sich. Das heißt, die Rückmeldefrist muss eingehalten werden und Zugeständnisse, die während des Gespräches gemacht wurden, müssen erfüllt werden.